1 Monat für die Antwort auf Auskunft, Löschung & Co. (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). 72 Stunden für die Meldung einer Datenpanne (Art. 33 DSGVO). BetroffenenRecht24 hält Fristen, Melde-Check und Antwort-Bausteine bereit — vom öffentlichen Anfrage-Kanal bis zum Nachweis-Export.
✓ Server in Deutschland✓ DSGVO-konform✓ Öffentlicher Anfrage-Kanal inklusive✓ Keine Kreditkarte erforderlich
Jede Person darf von Ihrem Unternehmen Auskunft, Berichtigung oder Löschung verlangen (Art. 15–21 DSGVO) — und jede Datenpanne startet eine 72-Stunden-Uhr. BetroffenenRecht24 macht aus beiden Pflichten einen geordneten Vorgang.
Ampel für jede Anfrage: Antwort binnen 1 Monat (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Verlängerung um 2 Monate dokumentiert — inklusive Mitteilungs-Entwurf mit Gründen.
Vorfall erfassen, Countdown im Blick: Meldung an die Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden (Art. 33 DSGVO) — der Melde-Check liefert eine strukturierte Ersteinschätzung.
Ihre persönliche Anfrage-URL für Website und Datenschutzerklärung: Betroffene stellen die Anfrage ohne Konto und verfolgen den Status per Vorgangs-Code.
Antwort-Entwürfe (z. B. Art. 15, Art. 17 DSGVO), Behördenmeldung und Betroffenen-Info zum Kopieren — plus JSON-Export als Dokumentations-Nachweis (Art. 5 Abs. 2, Art. 33 Abs. 5 DSGVO).
Kein Postfach-Chaos mehr: Jede Anfrage landet als Vorgang mit Frist, Checkliste und Antwort-Baustein in Ihrer Fristenbox.
Ihre Anfrage-URL in Website und Datenschutzerklärung einbinden — Anfragen kommen geordnet herein statt verstreut per E-Mail.
Ampel zeigt die Resttage, die Identitäts-Checkliste hält Sie verhältnismäßig (Art. 12 Abs. 6 DSGVO), der Antwort-Baustein spart den leeren Bildschirm.
Ein Klick erzeugt den JSON-Nachweis aller Anfragen und Pannen mit Fristeinhaltung — für Aufsicht, Audit und eigenes Archiv.
Szenario wählen und Datum eingeben — BetroffenenRecht24 zeigt Frist und Ampel. Beispielwerte — in der App rechnen Sie mit Ihren echten Vorgängen.
Angaben für die Fristberechnung:
Ab 19 €/Monat — günstiger als eine einzige versäumte Frist, die theoretisch mit Bußgeldern bis 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden kann (Art. 83 DSGVO).
Wir starten in Kürze — die Warteliste sichert Ihnen frühen Zugang und Gründerkonditionen, die es später nicht mehr gibt.
Kostenlos eintragen · Kein Spam · Jederzeit abmeldbar
Die ersten 100 Anmeldungen erhalten Gründerkonditionen.
Grundsätzlich ja — und zwar binnen eines Monats nach Eingang (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Zusätzliche Identitätsnachweise dürfen Sie nur bei begründeten Zweifeln und verhältnismäßig anfordern (Art. 12 Abs. 6 DSGVO). Nur in engen Ausnahmen — offensichtlich unbegründete oder exzessive Anträge — ist eine Ablehnung oder ein angemessenes Entgelt möglich (Art. 12 Abs. 5 DSGVO). Wichtig: Auch bei Identitätsprüfung läuft die Monatsfrist weiter. BetroffenenRecht24 hält Frist, Checkliste und Antwort-Baustein für jeden Vorgang bereit.
Um zwei weitere Monate, wenn die Anfrage komplex ist oder Sie eine hohe Zahl von Anträgen erreicht hat (Art. 12 Abs. 3 Satz 3 DSGVO). Bedingung: Sie teilen der betroffenen Person die Verlängerung binnen eines Monats mit — und begründen sie. In der App setzen Sie den Verlängerungs-Schalter, die Frist springt auf drei Monate und der Mitteilungs-Entwurf liegt zum Kopieren bereit.
Meldepflichtig an die Aufsichtsbehörde ist eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, wenn sie wahrscheinlich ein Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat — die Meldung muss binnen 72 Stunden nach Kenntnis erfolgen (Art. 33 Abs. 1 DSGVO). Bei voraussichtlich hohem Risiko müssen zusätzlich die betroffenen Personen in klarer, einfacher Sprache informiert werden (Art. 34 DSGVO). Dokumentieren müssen Sie jeden Vorfall, auch ohne Meldung (Art. 33 Abs. 5 DSGVO). Der Melde-Check liefert eine strukturierte Ersteinschätzung — die endgültige Bewertung liegt beim Verantwortlichen.
Nach § 38 Abs. 1 BDSG bestellen Sie einen Datenschutzbeauftragten in der Regel, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Die Betroffenenrechte (Art. 15–21 DSGVO) und die Meldefristen für Datenpannen (Art. 33/34 DSGVO) gelten unabhängig davon für jedes Unternehmen — auch ohne DSB. BetroffenenRecht24 ersetzt keine Rechtsberatung, sondern hält Fristen, Checklisten und Bausteine bereit.
Frage, Problem oder Feedback? Schreiben Sie uns — wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags).