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Ihr öffentlicher Anfrage-Kanal

Über diesen Link stellen Betroffene Anfragen (Art. 15–21 DSGVO) — ohne Konto, mit Vorgangs-Code. Auf Ihrer Website und in Ihrer Datenschutzerklärung verlinken.

1Kanal verlinkenURL kopieren und auf Website/Datenschutzerklärung einbinden.
2Frist im BlickAntwort binnen eines Monats (Art. 12 Abs. 3 DSGVO) — Ampel zeigt Resttage.
3Bausteine nutzenAntwort-Entwurf kopieren, anpassen, dokumentieren.

Betroffenenanfragen

Antwortfrist: 1 Monat ab Eingang — bei Verlängerung 3 Monate (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).

Noch keine Anfragen eingegangen.

Status

Identitätsprüfung — zurückhaltend und dokumentiert

Nur bei begründeten Zweifeln zusätzliche Informationen anfordern (Art. 12 Abs. 6 DSGVO). Häkchen werden lokal im Browser gehalten.

Fristverlängerung


        

Antwort-Baustein


      

Ihre Antwort (Dokumentation)

Datenpannen — 72-Stunden-Meldefrist

Meldung an die Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden nach Kenntnis (Art. 33 Abs. 1 DSGVO); dokumentieren müssen Sie jeden Vorfall (Art. 33 Abs. 5 DSGVO).

Noch keine Pannen dokumentiert.

Melde-Check — strukturierte Ersteinschätzung

Baustein: Meldung an die Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO)


        

Baustein: Information der Betroffenen (Art. 34 DSGVO)


        

Nachweis

Dokumentations-Nachweis

Alle Anfragen und Pannen mit Fristeinhaltung als JSON exportieren — für die Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2 DSGVO) und die Dokumentation von Verletzungen (Art. 33 Abs. 5 DSGVO).

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